Limited Partnership

Limited Partnership (LP) ist eine in den USA verbreitete Gesellschaftsform ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft). Sie ist ist mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG) vergleichbar. Grundsätzlich haftet der limited partner (= Kommanditist) nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, sofern er sein gezeichnetes Kapital eingezahlt hat. Der general partner (= Komplementär) haftet unbeschränkt mit seinem Vermögen. Zur Erlangung der Haftungsbegrenzung der limited partners muss ein certificate of partnership erstellt werde, das die wesentlichen Angaben über die LP enthält, und anschließend beim Secretary of State eingereicht und bestätigt werden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, führen die general partners (gemeinsam) die Geschäfte und vertreten sie nach außen. Der Tod eines limited partners lässt die LP nicht erlöschen und sie wird durch die verbleibenden Gesellschafter weitergeführt (wobei im Gesellschaftsvertrag geregelt wird, ob die Erben an die Stelle des Verstorbenen treten können). Der Tod eines general partners führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation, wenn nicht im Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel besteht. 

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