N.I.E.

Die NIE ("Número de Identidad de Extranjero") ist eine Steuernummer für Ausländer.

Ausländer benötigen sie, wenn sie in Spanien im Falle der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts (z.B. den Erwerb einer Immobilie, den Antritt einer Erbschaft oder die Gründung einer Gesellschaft) oder im Fall eines nicht beurkundungspflichtigen aber steuerlich relevantes Rechtsgeschäfts (z.B. Kontoeröffnung).

Zuständig für die Erteilung der N.I.E. ist die Dirección General de la Policía. Anträge können auch bei der  Guardia Civil eingereicht werden. Außerhalb Spaniens kann die N.I.E. auch bei den spanischen Generalkonsulaten oder der spanischen Botschaft (z.B. in Berlin) beantragt werden. Allerdings sind die Bearbeitungszeiten recht lang (derzeit ca. 7 Wochen), was z.B. bei Erbschaften leicht zum Anfall von Steuerstrafen führen kann. Seit 23.04.2012 kann die Steuernummer NIE nun wieder über einen notariell bevollmächtigten Vertreter oder einen Anwalt über dessen Kammer beantragt werden kann. .

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