Amtsannahmebestätigung
Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist nicht notwendige Voraussetzung für die Durchführung der Testamentsvollstreckung. Vielmehr gibt es auch viele Fälle in denen das Testament genügt, wobei der Nachweis der Annahme des Amtes verlangt werden kann. Um den Nachweis der Annahme zu führen, kann beim Nachlassgericht eine Amtsannahmebestätigung beantragt werden.