Ehegüterstatut
Das Ehegüterstatut bestimmt, welches Recht im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Wirkungen der Eheschließung anzuwenden ist. Für Ehen, die ab dem 29. Januar 2019 geschlossen wurde, bestimmt sich das anwendbare Güterrecht aus Sicht eines deutschen Gerichts nach der EuGüVO.