Recording
Nach der Bestätigung und Übergabe der deed erfolgt die Aufnahme (Recording) im Büro des „clerk“ oder „recorder“ in dem county wo das Grundstück sich befindet. Dort wird das Dokument mittels einer Kopiermaschine vervielfältigt. Die Kopie wir in das derzeitige Buch der offiziellen Eintragungen, welches ausschließlich aus Kopien der Dokumente, welche verwahrt und bezeichnet werden in numerische Ordnung. Der Inhalt einer ordnungsgemäß eingetragenen Urkunde gilt als bekannt gemacht, d.h. alle betroffenen Personen so behandelt werden als wären sie über die Urkunde benachrichtigt worden, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich gesehen haben. Das Original der Urkunde wird dem Eigentümer zurückgereicht sobald es vervielfältigt, eingetragen und eingereicht wurde.