Andalusien: Erhöhung des Freibetrags der Erbschaftsteuer 2018

Durch Haushaltsgesetz von Andalusien für das Jahr 2018 (Ley del Presupuesto de la Comunidad Autónoma de Andalucía para 2018) wurde am 15.12.2017 im offiziellen Anzeiger von Andalusien (BOJA) veröffentlicht; darin sind auch Änderungen der Regeln über die abgetretenen und eigenen Steuern enthalten. Für den Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer  sind dies unter anderem folgende Änderungen:

1.

Änderung von Art. 19 des Gesetzes 1/2009 (Allgemeiner Freibetrag)

Der Erwerb ist bis zu EUR 1 Mio steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige

  • ein Erwerber der Steuerklasse I (Abkömmling (Kind oder Kindeskind) unter 21 Jahren Adoptivkinder unter 21 Jahren) und II (Kinder, Ehegatte, Eltern) ist und
  • der Wert des Vorvermögens gleich oder niedriger als 1 Mio ist.

Der Wert der Steuerbefreiung hängt von den anderen Steuerbefreiungen ab. Insgesamt wird nur eine Steuerbefreiung von EUR 1 Mio gewährt. 

2.

Änderung von Art. 20 des Gesetzes 1/2009 (Freibetrag der Behinderten)

3.

Einführung von Art. 21 bis des Gesetzes 1/2009 (besonderer Freibetrag der Schenkung eines Familienheims an ein behinderten Abkömmlings). 

4.

Änderung des Absatz 2 von Art. 22 des Gesetzes 1/2009 (besonderer Freibetrag der Schenkung von Geld an Abkömmlinge für den ersten Erwerb einer Immobilie)

 

 

 

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