Durch Haushaltsgesetz von Andalusien für das Jahr 2018 (Ley del Presupuesto de la Comunidad Autónoma de Andalucía para 2018) wurde am 15.12.2017 im offiziellen Anzeiger von Andalusien (BOJA) veröffentlicht; darin sind auch Änderungen der Regeln über die abgetretenen und eigenen Steuern enthalten. Für den Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind dies unter anderem folgende Änderungen:
1.
Änderung von Art. 19 des Gesetzes 1/2009 (Allgemeiner Freibetrag)
Der Erwerb ist bis zu EUR 1 Mio steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige
- ein Erwerber der Steuerklasse I (Abkömmling (Kind oder Kindeskind) unter 21 Jahren Adoptivkinder unter 21 Jahren) und II (Kinder, Ehegatte, Eltern) ist und
- der Wert des Vorvermögens gleich oder niedriger als 1 Mio ist.
Der Wert der Steuerbefreiung hängt von den anderen Steuerbefreiungen ab. Insgesamt wird nur eine Steuerbefreiung von EUR 1 Mio gewährt.
2.
Änderung von Art. 20 des Gesetzes 1/2009 (Freibetrag der Behinderten)
3.
Einführung von Art. 21 bis des Gesetzes 1/2009 (besonderer Freibetrag der Schenkung eines Familienheims an ein behinderten Abkömmlings).
4.
Änderung des Absatz 2 von Art. 22 des Gesetzes 1/2009 (besonderer Freibetrag der Schenkung von Geld an Abkömmlinge für den ersten Erwerb einer Immobilie)
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