Der "Wills, Estates and Succession Act" ist am 31. März 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz gibt mehr Rechtssicherheit für Personen, welche ihren letzten Willen niederlegen wollen und vereinfacht das Verfahren für dienenigen, welche für die Verteilung des Nachlasses verantwortlich sind. Zu den Neuerungen des Gesetzes gehören:
- klarere Regelungen für den Fall, dass es kein Testament gibt (gesetzliche Erbfolge);
- Vereinfachung der Umschreibung auf den überlebenden Ehegatten;
- klarere Regelungen über das Verfahren zur Suche nach Erben; ’s estate;
- Erweiterung der Befugnisse des Gericht, um den Willen des Erblassers sicherzustellen und
- Senkung des Mindestalters zur Errichtung eines Testaments von 19 auf 16 Jahre.
Die Regelungen des zuständigen Nachlassgerichts (Supreme Court Civil Rules), welche sich mit der Nachlassabwicklung beschäftigen (probate rules) wurden an diese Neuerungen angepasst.