Erbrecht Kalifornien: Neue Grenzwerte für gerichtliche Nachlassverfahren (Probate)

Nach dem Assembly Bill 1305 (AB 1305) werden ab 1.1.2012 weniger Nachlässe ein gerichtliches Nachlassverfahren in Kalifornien unterlaufen. Das Gesetz, welches von Govenor Jerry Brown im Juli 2011 unterzeichnet wurde, erhöht den Grenzwert für die Notwendigkeit eines gerichtlichen Nachlassverfahren (Probate) in Kalifornien von USD 100.000,-- auf USD 150.000,--. Nachlässe mit einem Wert von unter USD 150.000,-- müssen daher nicht mehr zwingend ein förmliches Nachlassverfahren durchlaufen. Der Grenzwert für physisches Vermögen, insbesondere Grundbesitz, wurde von USD 20.000,-- auf USD 50.000,-- angehoben. 

Vor Inkrafttreten von  AB 1305 konnte bei “kleinen” Nachlässen von unter USD 100,000  ein teures, gerichtliches Nachlassverfahren, welches im Streitfall einen hohen Anteil des Nachlasses verbraucht, nicht vermieden werden. Internationale Nachlässe mit kleineren Anlagevermögen waren daher oft „Opfer“ des niedrigen USD 100,000 Grenzwertes, so dass ein gerichtliches Nachlassverfahren vor Verteilung nicht zu vermeiden war.  

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