EugH: Französische Quellensteuer verstößt gegen europäisches Recht

Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für Dividenden inländischer Herkunft, die von gebietsansässigen und gebietsfremden Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bezogen werden, eine unterschiedliche steuerliche Regelung eingeführt haben

Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-338/11, Santander Asset Management SGIIC SA / Directeur des résidents à l’étranger et des services généraux, und C-339/11 bis C-347/11, Santander Asset Management SGIIC SA u. a. / Ministre du Budget, des Comptes publics, de la Fonction publique et de la Réforme de l’État.

 

Anmerkungen:  

Die Verletzung europäischen Rechts führt dazu, dass in den vergangenen Jahren von ausländischen Investmentfonds französische Quellensteuer zu Unrecht erhoben worden ist.

Anleger, die Geld in einem nicht in Frankreich ansässigen Investmentfonds Geld angelegt hatten, welcher seinerseits in französische Wertpapiere, namentlich Aktien investiert war, sollten die zu viel gezahlt Steuer zurückfordern. 

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