Kanada: SCC zum steuerlichen Sitz eines Trusts

Das höchste Kanadische Gericht, der Supreme Court of Canada (SCC), hat heute eine Entscheidung erlassen, welche die Kriterien für die Bestimmung des steuerlichen Sitzes eines Trusts festlegt.  Das Gericht entschied, dass für die Steuerpflicht der maßgebliche Gesichtspunkt die Ansässigkeit (“residency”) ist.  Ebenso wie bei Juristischen Personen ist die Ansässigkeit bei einem Trust für Zwecke der Einkommensteuer danach zu ermitteln, wo die tatsächliche Geschäftsausübung erfolgt, was in der Regel der Ort der Geschäftsleitung ist. Der Sitz des Trusts ist nicht immer der Sitz des Trustee. Dies ist nur der Fall, wenn der Trustee die tatsächliche Geschäftsausübung an seinem Sitz ausübt. Da im entschiedenen Fall war der Trust in Kanada ansässig, da die Verwaltung durch die Begünstigten in Kanada erfolgte  und die Aufgaben des Trustee sich darauf beschränkten, auf gewisse Verwaltungsmaßnahmen beschränkten und darüber hinaus wenig Verantwortlichkeit bestand.
Fundy Settlement v. Canada, [2012] SCC 14
Comments:
1) Viele in Kanada ansässige Personen werden nun ihren Estate Plan zu überdenken haben.
2) Vorsicht bei Bezügen zu anderen Staaten. Deutschland rechnet z.B. immer das Einkommen eines Offshore Trusts dem Vermögen des Treugebers (“settlor”) oder Begünstigen (“beneficiary“) zu. Ferner kann die Übertragung auf den Trust und die Auszahlung an den Begünstigten Schenkungs- und Erbschaftsteuer auslösen. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite