Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss vom 21.12.2017 zum Aktenzeichen 5 Ob 186/17 i entschieden, dass bei Anwendbarkeit deutschen Rechts dieses über über den unmittelbaren Übergang des Nachlasses auf den Erben entscheidet und ein deutscher Erbschein für eine Einverleibung nach § 33 Abs. 1 d österreichisches Grundbuchsgesetz (GBG) ausreichend ist.
OGH (Österreich): Deutscher Erbschein genügt für Grundbucheintragung des Erben
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