TSJ Andalusien: Aktien und Bargeld sind für Hausratspauschale bei der Erbschafsteuer von Andalusien unerheblich

Der Oberste Gerichtshof der Justiz Andalusiens (TSJ Andalusien) hat mit Urteil vom 26. September 2025 entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die 3%-ige Hausratspauschale (ajuar doméstico) nach Art. 15 span. ErbStG nicht Aktien und Bargeld – auch wenn in der Wohnung aufbewahrt werden – umfasst.  Das TSJ Andalusien stützte sich auf eine Präzedenzentscheidung des spanischen Obersten Gerichts (Tribunal Supremo) vom 20. September 2022, wo es heißt: „Geld, Wertpapiere und Mobilien haben keinerlei Verbindung zu den grundlegenden Funktionen des Lebens oder der Persönlichkeitsentwicklung.“

Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, TS) hat mit Urteil vom 10.03. ( 342/2020) und Urteil vom 19.5.2020 (956/2020) entschieden, dass die Bemessungsgrundlage für die Vermutung nach Art. 15 span. ErbStG umfasst alle Vermögenswerte des Erblassers mit der Maßgabe, dass sie zum Voraus gehören. 

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