Am 28. März 2013 endet die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zum Entwurf des Erbrechts-Reform Gesetzes.
Der Entwurf des Erbrechts-Reform Gesetzes wurde von einer Expertenkommission ausgearbeitet und folgt der Kommission für ein einheitliches Erbrecht (National Committee for Uniform Succession Laws).
Der Zweck des Reform-Vorhabens ist es, das Erbrecht von Victoria in Einklang mit den Vorstellungen der Öffentlichkeit zu bringen. Gegenstand des Auftrags der Kommission ist insbesondere die Überprüfung des Pflichtteils (Family Provision), der gesetzlichen Erbfolge, der Verwaltung von kleinen Nachlässen und die Aufsicht von Juristen als Nachlassverwaltern.
Die Kommission wird ihren Abschlussbericht bis zum 1. September 2013 vorlegen.