Rechtsanwältin auf Teneriffa

Frau Ana Garcia Dorta ist spanische Rechtsanwältin (Abogada). Ihre Kanzlei befindet sich im Zentrum von La Laguna. Sie arbeitet eng im Rahmen des Kanzlei Verbunds "WF International" mit deutschen Rechtsanwälten auf Teneriffa und in Deutschland zusammen und berät Deutsche, Österreicher und Schweizer in Fragen des Zivilrechts. 

Leistungen

Deutsch-spanisches Erbrecht

Frau Abogada (spanische Rechtsanwältin) Garcia Dorta bietet Beratung in deutsch-spanisches Erbrecht. Dabei arbeitet sie eng mit den deutschen Anwälten und Fachanwälten für Erbrecht in Berlin, Köln, München und Hamburg zusammen. Typische Fälle sind:

  • Nachlassabwicklung in Spanien; Abwicklung von Erbschaften in Spanien bis zur Grundbuchumschreibung auf die Erben,
  • Erbschaftssteuererklärung in auf den Kanaren,
  • Besonderes Erbschaftssteuerrecht der Kanaren,
  • Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen,
  • Beratung zur Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen, Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (Schenkung oder Verkauf an den Erben),
  • Recherche nach Nachlassvermögen und Verwertung, Durchsetzung von Erbansprüchen (z.B. Pflichtteil / Noterbrecht,
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch, Erbe, Vermächtnis) in Spanien, Mediation, Erbprozess.

Spanisches Immobilienrecht

Frau Abogada (spanischer Rechtsanwalt) Garcia Dorta berät auf Teneriffa und Gran Canaria umfassend im spanischen Immobilien und Mietrecht, z.B. 

  • Beratung und Abwicklung Kauf einer Immobilie in auf Teneriffa,
  • Prüfung Kaufvertragsunterlagen, sowie Entwerfen und Erstellen von Kaufverträgen, Vorverträgen, Kaufoptionsverträgen),
  • Beratung und Abwicklung rechtssicherer Verkauf einer Immobilie in Spanien,
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbssteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer),
  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Immobilien auf Teneriffa; Erstellung von Gutachten zum Wert von Immobilien auf Teneriffa;
  • Grundbuchauszug in Spanien;
  • Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder deutsche Gesellschaft (GmbH),
  • private Mietverträge und
  • Gewerbemietverträge.

Spanisches Baurecht 

Frau Abogada (spanische Rechtsanwältin) Garcia Dorta bietet Beratung im spanischen Baurecht an. Typische Situationen sind:

  • Beratung beim Bau und Anbau (Neubauerklärung obra nueva);
  • Vermessung von Grundstücksgrenzen;
  • Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung);
  • Nachträgliche Eintragung von Immobilien (Expediente de Dominio).

Familienrecht

Frau Abogada (spanischer Rechtsanwalt) Garcia Dorta bietet Beratung im spanischen Familienrecht und – in Zusammenarbeit mit deutschen Anwälten (Berlin, Köln, München, Hamburg) im deutschen Familienrecht bei Bezügen zu Spanien an. Typische Fälle sind:

  • Scheidung auf den Kanaren (z.B. Teneriffa, Gran Canaria),
  • Trennung in Spanien,
  • Unterhalt in Spanien (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt),
  • Sorgerecht Spanien (Sorgerecht in Deutschland oder Spanien beantragen?),
  • Heiraten in Spanien oder Heirat mit einem Spanier,
  • Internationale Kindesentführung.

Sprachen

Spanisch, Englisch, Deutsch (Grundkenntnisse)

Standorte

Teneriffa | Hauptkanzlei

WF Garcia Dorta & Asociados
Calle Obispo Rey redondo nº 13
E-38201 San Cristóbal de La Laguna

Tel. +34 922 985739
Fax +34 922 546065
teneriffaDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com

Kontaktdaten

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Ana Garcia Dorta
WF Teneriffa

Calle Obispo Rey redondo nº 13 (antigua C/ La Carrera), 1º Derecha
38201 La Laguna San Cristóbal de La Laguna

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Fax +34 922 546065

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