Vertretung in deutschen Gerichten bei Anwendbarkeit von Neuseeländischen Erbrecht

Bei Prozessen in Deutschland kann es entscheidend darauf ankommen, dass der Berater auch das ausländische Recht kennt. Unsere Leistungen umfassen: 

  • Prüfung des anwendbaren Erbrechts
  • Gutachten zum Neuseeländischen Erbrecht für deutsche Gerichte
  • Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von Neuseeländischem Erbrecht
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit Neuseeländischen Erbrechts. 

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell