Vertretung in deutschen Gerichten bei Anwendbarkeit von Neuseeländischen Erbrecht
Bei Prozessen in Deutschland kann es entscheidend darauf ankommen, dass der Berater auch das ausländische Recht kennt. Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung des anwendbaren Erbrechts
- Gutachten zum Neuseeländischen Erbrecht für deutsche Gerichte
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von Neuseeländischem Erbrecht
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit Neuseeländischen Erbrechts.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
- Neuseeland: Trusts Act erhält Königliche Zustimmung und tritt in 18 Monaten in Kraft
- LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
- Neuseeland: Neue Beschränkungen für Nicht-Ansässige beim Erwerb von Grundvermögen