Trusts in Neuseeland
Trusts sind in Neuseeland weit verbreitet. Wir unterstützen Sie bei
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Treuhänder (Trustee), z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (trust inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (Accounting),
- Überprüfung der Tätigkeit des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts),
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen,
- Entlassung des Treuhänders,
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Trust/Treuhänder (trust litigation), z.B. wegen Verletzung von treuhänderischen Pflichten (breach of fiduciary duties),
- Anfechtung eines Trusts (Trust contest)
- Klärung der steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Trusts.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
- Neuseeland: Trusts Act erhält Königliche Zustimmung und tritt in 18 Monaten in Kraft
- LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
- Neuseeland: Neue Beschränkungen für Nicht-Ansässige beim Erwerb von Grundvermögen