Kauf von Immobilien in Spanien
Auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Spanien beraten wir Sie kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Agencia inmobiliaria),
- Beschaffung eines spanischen Grundbuchauszugs,
- Prüfung rechtlicher Risiken (z.B. Eigentümerstellung bzw. Verfügungsbefugnis von Gesellschaften),
- Beratung bei der Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
- Beratung bei der Hypotheken-Finanzierung,
- Verfahren zur Feststellung des Eigentums (expediente de dominio),
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra) und privatschriftlicher Kaufvertrag (Contrato privado de compraventa),
- Beratung bei Erwerb über juristische Person, z.B. spanische Aktengesellschaft (S.A.) oder spanische GmbH (S.L.),
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrags (escritura pública de compraventa),
- Steuerliche Beratung, z.B. zur spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI), spanischer Grunderwerbssteuer (ITP), spanische Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) und gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía),
- Legalisierung von Schwarzbauten ("Bauen ohne Baugenehmigung"),
- Beratimg betreffend das spanischen Küstenschutzgesetz (ley de costas),
- Liquidierung von vermögensverwaltenden Gesellschaften, z.B. spanische Aktengesellschaft (S.A.) oder spanische GmbH (S.L.).
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.