Verkauf einer Immobilie in Spanien
Falls gewünscht helfen wir Ihnen auch beim Verkauf der geerbten Liegenschaft in Spanien. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Agencia inmobiliaria),
- Verfahren zur Feststellung des Eigentums (expediente de dominio),
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
- Entwurf privatschriftlicher Kaufvertrag (Contrato privado de compraventa),
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrags (escritura pública de compraventa),
- Steuerliche Beratung, z.B. zur spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI), spanischer Grunderwerbssteuer (ITP), spanische Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) und gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía),
- Legalisierung von Schwarzbauten ("Bauen ohne Baugenehmigung"),
- Fragen des spanischen Küstenschutzgesetzes (ley de costas),
- Liquidierung von vermögensverwaltenden Gesellschaften, z.B. spanische Aktengesellschaft (S.A.) oder spanische GmbH (S.L.).
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.