Verkauf einer Immobilie in Spanien
Falls gewünscht helfen wir Ihnen auch beim Verkauf der geerbten Liegenschaft in Spanien. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Agencia inmobiliaria),
- Verfahren zur Feststellung des Eigentums (expediente de dominio),
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
- Entwurf privatschriftlicher Kaufvertrag (Contrato privado de compraventa),
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des notariellen Kaufvertrags (escritura pública de compraventa),
- Steuerliche Beratung, z.B. zur spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI), spanischer Grunderwerbssteuer (ITP), spanische Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) und gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía),
- Legalisierung von Schwarzbauten ("Bauen ohne Baugenehmigung"),
- Fragen des spanischen Küstenschutzgesetzes (ley de costas),
- Liquidierung von vermögensverwaltenden Gesellschaften, z.B. spanische Aktengesellschaft (S.A.) oder spanische GmbH (S.L.).
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer
- TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien
- Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?
- Madrid: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie