Aktiengesellschaft (Corporation)
Eine Aktiengesellschaft (corporation) des US-amerikanischen Rechts hat stets eine eigene Rechtspersönlichkeit. Organe sind die Hauptversammlung (shareholder meeting), der Vorstand (board of directors) und die Geschäftsführer (officers). Ihre Anteilseigner (shareholder) haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der corporation. Sie entsteht dadurch, dass der Gesellschaftsvertrag (articles of incorporation) beim Secretary of State eingereicht und bestätigt wird (filing). Dieser erstellt dann das certificate of incorporation, mit dem die corporation im Rechtsverkehr die Vertretungsmacht darlegen kann. Die Firma der corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten, z.B. "Corporation" / "Corp.", "Incorporated" / "Inc." auch "Limited" / "Ltd." oder "Company" / "Co.".