Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Eigentum ist über Aktien organisiert. Die Aktien sind in der Regel durch die Aktionäre übertragbar. Eine Aktiengesellschaft kann börsennotiert sein (börsennotierte Gesellschaft) oder nicht (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft). Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren jeweiligen Anteil am Gesellschaftskapital beschränkt. Die Eintragungen in das Handelsregister ist für die Entstehung einer Aktiengesellschaft konstitutiv (§ 36 AktG). Mit dem Tod des Gesellschafters gehen die Aktien auf den Erben über. Werden die Aktien über ein Depot bei einer Bank gehalten und hat der Depot-Inhaber in einem Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall einen Begünstigten bestimmt, gehen die Aktien auf den Begünstigten über.
Publikationen zum Thema
- Administration of a nonresident Decedent’s German Assets
- Administration of a U.S. Domiciled Decedent’s German Assets by a U.S. Personal Representative
- Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft im Nachlass
- Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen Einkommensteuer
- German Certificate of Inheritance
- Germany-U.S. Income Tax Treaty
- Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall