Bedingter Widerrufsvorbehalt
In einem Schenkungsvertrag kann ein Widerrufsrecht vorbehalten werden. Dieses kann unbedingt oder bedingt sein (bedingter Widerrufsvorbehalt). Die Bedingung kann z.B. sein, dass
- der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt;
- der Beschenkte heiratet ohne mit seinem Ehegatten Gütertrennung zu vereinbaren;
- der Beschenkte in Vermögensverfall gerät;
- der Beschenkte den geschenkten Vermögensgegenstand veräußert;
- die Ehe zwischen dem Schenker und dem Beschenkten geschieden wird.