Final T1 return

In Kanada ist durch den Nachlassabwickler (bzw. den von ihm betrauten Steuerberater oder Steueranwalt) eine (abschließende) Steuererklärung für die Einkünfte des Verstorbenen vom 1. Januar bis zum genauen Todestag abzugeben. Diese wird als "final T1 return" bezeichnet. Zu den zu listenden Einkünften gehören auch Gewinne aus fiktiver Veräußerung auf den Tod (Capital Gains from deemed disposition on death). Sie ist am 30. April des Jahres nach dem Tod der Person einzureichen. Für gewerbetreibende Erblasser ist die Abgabefrist der 15. Juni. Wenn die Person zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember verstorben ist, beträgt die Frist 6 Monate nach dem Todestag. 

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