Doppelbesteuerungsabkommen USA Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und die Deutschland haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer geschlossen. Dessen offizielle Bezeichnung ist Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Dieses wird oft als Doppelbesteuerungsabkommen USA Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer bezeichnet. Wir verwenden in unseren Texten die Abkürzung DBA-USA-Erb und verweisen auf den Eintrag hierzu, wo Beiträge zum Doppelbesteuerungsabkommen USA Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verlinkt sind.