Entnahmerechte (Withdrawal right)
Begünstigte eines Treuhandvermögens (trust) können das Recht haben, einen Teil oder das gesamte Trust-Vermögen jederzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entnehmen. Dies wird auch als Entnahmerechte (withdrawal right) bezeichnet. Ein Crummey Trust beinhaltet immer ein Entnahmerecht.