Entnahmerechte (Withdrawal right)
Begünstigte eines Treuhandvermögens (Trust) können das Recht haben, einen Teil oder das gesamte Trust-Vermögen jederzeit oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entnehmen. Dies wird auch als Entnahmerecht (withdrawal right) bezeichnet. Ein Crummey-Trust umfasst immer ein Entnahmerecht.