Erbteilung
Um die Erbengemeinschaft auseinander zu setzen, ist der Nachlass unter den Erben zu verteilen (Erbteilung). Die Erbteilung erfolgt durch einen Erbteilungsvertrag (auch „Erbauseinandersetzung“). Der Erbteilungsvertrag ist nur dann formbedürftig, wenn das zu Grunde liegende Geschäft formbedürftig ist (so bedarf z.B. die Übereignung einer Immobilie der notariellen Form). Stimmen nicht alle Miterben der Erbteilung nach dem Erbteilungsvertrag zu, kann die Erbteilung durch Erbteilungsklage erzwungen werden.
Publikationen zum Thema
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten
- Verwaltung der Erbengemeinschaft