Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste gibt Auskunft über die Gesellschafter und die Verteilung der Geschäftsanteile. Die Gesellschafterliste wird beim Handelsregister geführt. Gemäß § 40 GmbHG haben die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder maßgebenden Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort derselben sowie die Nennbeträge und die laufenden Nummern der von einem jeden derselben übernommenen Geschäftsanteile sowie die durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils vermittelte jeweilige prozentuale Beteiligung am Stammkapital zu entnehmen sind. Eine Änderung kann z.B. durch einen Erbfall eintreten. 

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