Kodizill (codicil)
Als Kodizill (codicil) wird im Recht der meisten Common-law Staaten ein Zusatz zu einem Testament bezeichnet, das dessen Wirksamkeit nicht berührt. In der Regel ist seine Wirksamkeit von der Wirksamkeit des Testaments abhängig.
Als Kodizill (codicil) wird im Recht der meisten Common-law Staaten ein Zusatz zu einem Testament bezeichnet, das dessen Wirksamkeit nicht berührt. In der Regel ist seine Wirksamkeit von der Wirksamkeit des Testaments abhängig.