Latente Steuerlast

Die Steuerlast, welche sich aus Unterschieden im Ansatz und/oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und Handelsbilanz ergeben (latente Steuer), nennt man "latente Steuerlast". Bei der Erbschaftsteuer und der Berechnung des Pflichtteils kann die latente Steuerlast nicht als "Nachlassverbindlichkeiten" berücksichtigt werden, sie können aber bei der Bewertung der Nachlassgegenstände (wenn der Wert nur durch Verkauf realisiert werden kann) zu berücksichtigen sein.

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