Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

Das spanische Verfassungsgericht hat mit Beschluss vom 8. Juli 2025 die Cuestión de inconstitucionalidad Nr. 3631-2025 zur Prüfung angenommen. Gegenstand ist die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in Art. 10 Abs. 2–4 und Art. 46 Abs. 1 des Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (RDL 1/1993) sowie der dritten Schlussbestimmung des Texto Refundido de la Ley del Catastro Inmobiliario (RDL 1/2004).

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Referenzwert (Valor de Referencia) als verbindliche Bemessungsgrundlage mit den Verfassungsgrundsätzen – insbesondere dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – vereinbar ist. Kritisiert wird u. a. die Gefahr einer Überbesteuerung, fehlende Individualisierung, eingeschränkter Rechtsschutz sowie mangelnde Transparenz der Bewertungsmethode.

Eine Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Besteuerung von Immobilienübertragungen in Spanien (Kauf, Schenkung, Erbschaft) haben.

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