Nachlassforderungen

Nachlassforderungen sind Forderungen, die dem Nachlass zustehen (z.B. offene Kaufpreisforderung, Darlehensrückzahlungsanspruch). Der Erbe, auf welche der Anspruch nach § 1922BGB übergegangen ist, können die Nachlassforderung geltend machen. Wurde der Erblasser von mehreren Personen beerbt und bilden diese somit eine Miterbengemeinschaft, so verwaltet die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam und die Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Allerdings kann jeder Miterbe von dem Schuldner der Nachlassforderung Zahlung an die Erbengemeinschaft verlangen, § 2039 BGB. 

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