Quellensteueragent (Withholding Agent)
Die USA erheben bei Zahlungen aus US-Quellen (US sources) an einen nicht-ansässigen Ausländer (nonresident alien) gemäß IRC § 871(a) eine Quellensteuer (withholding tax) in Höhe von 30%. Diese wird vom Quellensteueragent (withholding agent) unmittelbar an die US-Steuerbehörde IRS abgeführt. Quellensteueragent kann insbesondere sein: Eine Bank, eine Versicherung, ein Treuhänder (trustee). Weitergehende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Seite der US-Steuerbehörde IRS.