Übernahmerecht
In seinem Testament kann der Erblasser anordnen, dass eine Person (z.B. ein Freund) gegen Zahlung eines bestimmten Betrags einen Nachlassgegenstand übernehmen kann (Übernahmerecht).
In seinem Testament kann der Erblasser anordnen, dass eine Person (z.B. ein Freund) gegen Zahlung eines bestimmten Betrags einen Nachlassgegenstand übernehmen kann (Übernahmerecht).