Übernahmerecht

In seinem Testament kann der Erblasser anordnen, dass eine Person (z.B. ein Freund) gegen Zahlung eines bestimmten Betrags einen Nachlassgegenstand übernehmen kann (Übernahmerecht).

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5