Überwachende Testamentsvollstreckung

Wird Dauertestamentsvollstreckung angeordnet und soll der Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstrecker kein Verwaltungsrecht haben, sondern nur die Durchführung bestimmter Verpflichtungen des Erben überwachen, spricht man von einer überwachenden Testamentsvollstreckung.

Beispiel: Der Erblasser ordnet im Testament an, dass sein Sohn den Nachlass ganz oder teilweise für die Ausbildung der Enkel verwenden soll. Da er seinem Sohn nicht traut, ordnet er an, dass seine Tochter dies überwachen soll.

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