Verständigungsverfahren

Verständigungsverfahren sind antragsgebundene Verwaltungsverfahren zwischen zwei Staaten. Sie schützen das Recht der Steuerpflichtigen, einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entsprechend besteuert zu werden.  Für ein Verständigungsverfahren ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern die zuständige Behörde. Liegen alle Voraussetzungen vor, versuchen die betroffenen Staaten den Besteuerungskonflikt durch eine Verständigung zu lösen. In der Regel kann so eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

 

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