Vervielfältiger
Das BMF veröffentlicht auf der Grundlage der Sterbetafel regelmäßig Vervielfältiger, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG berechnet wird. Die Vervielfältiger können auf der Seite des BMS unter Publikationen abgerufen werden.