Vervielfältiger
Das BMF veröffentlicht auf der Grundlage der Sterbetafel regelmäßig Vervielfältiger, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG berechnet wird. Diese BMF-Schreiben zur "Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung" für das jeweilige Steuerjahr können auf der Seite des BMF unter Publikationen abgerufen werden (in der Suche den Begriff "Vervielfältiger" eingeben).