Widerruflicher lebzeitiger Trust (revocable living trust)
Ein Trust kann unter Lebenden errichtet werden, sog. lebzeitiger Trust (living trust). Oftmals behält sich der Errichter (settlor, grantor) eines lebzeitigen Trusts das Recht vor den Trust zu widerrufen. In diesem Fall wird von einem widerruflichen lebzeitigen Trust (revocable living trust) gesprochen. Mit dem Tod des alleinigen Errichters erlischt das Widerrufsrecht des Errichters und der Trust wird somit unwiderruflich.