Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wurde in die Florida Statutes sec. 731.1055 eingefügt. Hiernach werden Immobilien in Florida immer nach dem Recht von Florida vererbt. Bisher war der Rechtsprechung der Gerichte von Florida mangels einer Rechtswahl zum Recht von Florida im Falle des Todes einer nicht-residenten Person Erblasser auch auf Immobilien in Florida das Recht des Domizils anzuwenden (siehe Saunders v. Saunders,. 796 So. 2d 1253, 1254 (Fla. 1st DCA. 2001) und 819 So. 22nd 139 [2002]).
Anwendbares Erbrecht für Immobilien in Florida: Gesetzesänderung zum 1.7.2016
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.