Fachanwalt für Erbrecht. Spezialist für Internationales Erbrecht
Herr Jan-Hendrik Frank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Partner der Kanzlei WF Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert eng mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Er ist einer der wenigen (etwa 10 %) der Juristen, welche beide Staatsexamina mit großem Prädikat absolviert haben. Er ist Mitbegründer und Präsident des Vereins "Erben International e.V.". Neben der Beratung am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin bietet er auf Anfrage auch in den Niederlassungen in München und Hamburg oder telefonische Beratung an.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
Leistungen
Nachlassplanung
Herr Frank unterstützt deutsche und ausländische Personen bei der optimalen Nachfolgelösung. Dabei werden z.B. als Instrumente verwendet
- Testament,
- Testamentsersatzgeschäfte, z.B. Bankkonten mit Begünstigungen auf den Tod,
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung,
- Trusts und
- Gesellschaften (z.B. Familienpool).
Gerne arbeiten wir dabei mit dem Anwalt, Notar, Steuerberater oder finanziellem Berater (financial planner) Ihres Vertrauens zusammen.
Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses
Auch in nicht-streitigen Angelegenheiten ist Herr Frank tätig. Seine Leistungen umfassen z.B.
- Vertretung im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses - insbesondere bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts (z.B. Fremdrechtserbschein),
- Vertretung bei der Grundbuchberichtigung und Berichtigung des Handelsregisters in Deutschland,
- Beratung im Hinblick auf die Umschreibung von Registern im Ausland,
- Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
- Beratung im Hinblick auf die Bewertung des Nachlasses,
- Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Erklärung der Erbschaftsteuer (siehe unten),
- Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
- Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).
Testamentsvollstreckung
Herr Frank ist außerdem als Testamentsvollstrecker tätig. Hierbei sind folgende Situationen zu unterscheiden:
- Testamentsvollstreckung zur Abwicklung des Nachlasses (Abwicklungsvollstrecker),
- Testamentsvollstreckung zur Überwachung des Vollzugs von Auflagen (Auflagenvollstrecker)und Vermächtnissen (Vermächtnisvollstrecker),
- Testamentsvollstreckung zur Verwaltung des Erbes von geschäftsunfähigen/minderjährigen Personen (Verwaltungsvollstrecker) und
- Testamentsvollstreckung zur Sicherung der Rechte des Nacherben (Nacherbenvollstrecker).
Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
Im Erbfall berät Herr Frank bei der Erklärung der anfallenden Steuern. Seine Leistungen umfassen z.B.
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland),
- Beratung im Hinblick auf ausländische Steuern, die durch den Tod ausgelöst werden (z.B. US federal estate tax, kanadische Capital Gains Tax, spanische Erbschaftsteuer) und Fragen der Doppelbesteuerung,
- Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer,
- Beratung im Hinblick auf die einkommensteuerlichen Folgen von Todesfallleistungen (z.B. aus IRA),
- Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. durch taktische Ausschlagung, Wegzug, Restrukturierung eines trusts).
Vorträge
- "Internationales Erbrecht (IPR)" im Auftrag der GTZ vor chinesischer Gesetzgebungsdelegation im Rahmen des Rechtsdialogs mit China
- The (Delaware) Trust and Taxation in Germany, Wilmington, Delaware, USA, am 04.12.2008
- Cross Border Private Client Section Conference, Law Society of England & Wales, London, den 19.03.2013
- Cross Border Private Client Section Conference, Law Society of England & Wales, London, den 19.03.2014
- Estate Planning for German-American Families, AWC, 01.10.2015
- 12. Deutscher Testamentsvollstreckertag: Die Testamentsvollstreckung im System der Nachfolgeregelung in den USA, Bonn 28.11.2018
- BAV AK Erbrecht: Testamentsvollstreckung bei Bezügen zur USA, Berlin, den 15.06.2019
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
Publikationen
- Ablieferung des Testaments im Erbfall
- Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern
- US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust als Mittel der US-Nachlassplanung
- Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer in den USA
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Erbschaftsteuer - besondere Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
- Kauf und Verkauf einer Immobilie in Florida
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Schenkungen an US-Staatsangehörige und US-Ansässige
- Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- Pflichtteil in den USA
- Erwerbsanzeige nach § 30 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz im Erbfall
- Erbrecht USA - Einführung
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall
- Testamentarische Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
- Deutsch-englisches Erbrecht - Einführung
- Grundbesitz im Ausland - Bewertung bei der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer
- Erbrecht Florida - Einführung
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Überblick: Todesfallsteuern in Europa und Anrechnung in Deutschland
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Texas
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
- Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Information des Erbschaftsteuerfinanzamtes im Erbfall
- ZEV Länderbericht Spanien: Vermögensteuer bei Vermögenshaltung durch eine nichtresidente Person über ausländische Gesellschaften
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Australien
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Florida
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2023 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2023 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach im US-Bundesstaat New York
- Schenkungsteuer bei Schenkung an eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich
- Amtliche Verwahrung eines Testaments
- Joint Tenancy im Recht der USA
- Erbschaftssteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Joint Tenancy im kanadischen Recht
- Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
- ZEV Länderbricht USA: Gesetz über die Registrierung von Anwachsungsrecht und Todesfallbegünstigung in Louisiana
- ZEV Länderbericht Spanien: Keine gemeindliche Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- Widerruf eines Testaments
- US-amerikanische private Rentenversicherung im Erbfall
- Schenkung von US-Vermögen durch in Deutschland ansässige Person ohne US-Staatsangehörigkeit
- Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung von US-Grundvermögen
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- Steuerliche Pflichten einer US-Person bei Erbschaft aus Deutschland
- Testamentsvollstreckung: Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Ferid / Firsching / Hausmann: Internationales Erbrecht New York
- Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
- Besteuerung einer Erbschaft bei Wohnsitz des Erben im Vereinigten Königreich
- Vorerbschaft und Nacherbschaft - Rechte und Pflichten des Vorerben und Nacherben
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Australien
- Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung, Fristverlängerung und Steuerzahlung
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Anerkennung eines deutschen Testaments im US-Bundesstaat Massachusetts
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New Jersey
- Anerkennung eines deutschen Testaments im US-Bundesstaat New Jersey
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Kanada
- Pflichtteil und Vermeidung des Pflichtteils
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- New York: Übertragung eines Co-op
- Der Testamentsvollstrecker - Einführung
- ZEV Länderbericht USA: Bundes-Nachlasssteuer: Verzögerungen bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Folge der Covid-19-Pandemie
- Erbvertrag: Aufhebung, Änderung und Rücktritt
- Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer nach § 21 ErbStG
- Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Testament für Deutsche in Südafrika
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft
- Testament für Deutsche mit Vermögen in England
- Joint Tenancy bei Grundvermögen in England
- Erbenermittler und Erbenermittlung
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Neuseeland
- Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilen in den USA
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Erbschaftssteuer Südafrika
- Übersicht: Erbschaftssteuer und Nachlasssteuer in den US-Bundesstaaten
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von New York
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Kalifornien
- ZEV Länderbericht USA: Pläne der Demokraten zur Änderung der Besteuerung im Erbfall
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
- Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall
- Erbschaftssteuer, Nachlasssteuer und andere Steuern im Ontario-Erbfall
- Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
- Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Florida
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Florida
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Erbsachen
- Ferid / Firsching / Hausmann: Internationales Erbrecht, USA/Florida
- Verzicht auf Verfahrensrechte im Florida-Nachlassverfahren
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Florida - Errichtung, zulässiger Inhalt, Willensmängel, Form und Widerruf
- Schenkung einer Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs
- ZEV Länderbericht Spanien: Änderung der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den Kanaren sowie in Kastilien und León
- ZEV Länderbericht USA: Neuerungen im Zivilrecht der US-Bundesstaaten
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2020 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST, finale Richtlinien für die Zeit nach 2025
- ZEV Länderbericht USA: Stand der Todesfallsteuern der US-Bundesstaaten 2020
- Die General- und Vorsorgevollmacht in England und Wales
- ZEV Länderbericht zu Neuseeland: Kodifizierung des Rechts des ausdrücklichen Trusts
- ZEV Länderbericht USA: Besteuerung der Auszahlung aus dem Altersvorsorgeplan 401 (k)
- ZEV Länderbericht USA: Neue Freibeträge für das Steuerjahr 2019 bei Nachlasssteuer, Schenkungsteuer und GST
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- ZEV Länderbericht USA: Reform der Federal Estate Tax
- ZEV Länderbericht Australien: Reform des Erbrechts im Bundesstaat Victoria
- Gemeinschaftliches Konto im deutsch-englischen Erbfall
- Grundstücksrechte in England
- Das probate-Nachlassverfahren in Singapur
- Testamentarische Erfolge nach dem Recht von England & Wales
- Grundbuch in England
- Erbrecht Singapur - Einführung
- Internationales Erbrecht, USA/Louisiana
- ZEV Länderbericht USA: Abschaffung der Estate Tax in Delaware und New Jersey im Steuerjahr 2018
- Nachlasssteuer des US-Bundesstaates Maine
- Nießbrauch an Immobilien - Rechte und Pflichten
- Rückerstattung der US-Quellensteuer auf Zahlungen an Deutsche ohne Wohnsitz in den USA nach einem Erbfall
- Die Nachlasssteuer des US-Bundesstaates Oregon
- Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer in New York
- Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) in New Jersey
- Anerkennung eines deutschen Testaments in England & Wales
- ZEV Urteilsanmerkung: BFH: Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Dubai:Neues Register für Testamente von Ausländern
- ZEV Länderbericht USA: Freibeträge der US-Bundes-Nachlasssteuer und -Schenkungsteuer 2017
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- ErbStB-Fachbeitrag: Reform der Erbschaftsteuer von Andalusien
- DWS Merkblatt: Immobilienbesitz in Spanien - Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Vererbung
- ZEV: Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
- ZEV Beitrag: "USA: Änderungen zum Steuereinbehalt durch den PATH-Act"
- ZEV Beitrag: "USA: Änderung des anwendbaren Erbrechts für Immobilien in Florida von Nicht-Residenten"
- Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
- IWB Aufsatz: Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- ZEV: Todesfallbesteuerung von Deutschen mit Vermögen in den USA
- IWB Aufsatz: Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-britischen Erbfall
- Spanien: Verfassungsverletzung durch Nichtgewährung der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- IWB Aufsatz: Reform der spanischen Erbschaftsteuer Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
- Steuerpflichten der Erben
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Neuseeland
- Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- ZEV-Fachaufsatz: Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch/US-amerikanischen Erbfall nach der EuErbVO
- Güterstandsschaukel zur Vermeidung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
- Besteuerung der Zinsen und Dividenden von Deutschen mit Vermögen in den USA
- Buch: Internationales Erbrecht Spanien
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Die gesetzliche Erbfolge
- Schenkungssteuer USA - Einführung
- Pflichten des Vermögensverwalters beim Tod des Kunden
- Internationales Erbrecht - Deutschland
- Die Besteuerung des Nachlasses von Deutschen ohne ständigen Aufenthalt in den USA
- Das Konto und Depot im Erbfall
Pflichtangaben
Herr Jan-Hendrik Frank ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold.
Berufsrechtliche Angaben
Herr Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten
Jan-Hendrik Frank
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
frank (at) wf-inter.com
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.