BVerfG verkündet Urteil über Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. Juli 2014 am Mittwoch, 17. Dezember 2014, 10.00 Uhr, sein Urteil verkünden.

Quelle: BVerfG Pressemitteilung Nr. 102/2014 vom 18. November 2014 1 BvL 21/12

Anmerkungen: 

Wir erwarten, dass das BVerfG die derzeitigen Bestimmungen zur Besteuerung von Betriebsvermögen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklären wird. 

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