Am 31 Oktober 2017 hat der Gouverneur von Connecticut das Haushaltsgesetz für die Jahre 2018-2019 unterschrieben; hierdurch wurde der Freibetrag (exemption) bei der Nachlasssteuer von Connecticut (state estate and gift tax) von $2,600,000 in 2018, auf $3,600,000 in 2019 erhöht. Ab 2020 ist er an den Freibetrag der federal estate and gift tax gebunden.
Ab 2019 wird der Höchstbetrag der Connecticut state estate and gift tax von $20 million auf $15 million gesenkt.