Connecticut: Neuer Trust Code am 01.01.2020 in Kraft getreten

Der Connecticut Uniform Trust Code ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Inhaltlich orientiert er sich am Uniform Trust Code ("UTC"), der in 33 anderen US-Bundesstaaten und dem District of Columbia ganz oder teilweise umgesetzt wurde. Die meisten Regelungen sind dispositiv. Nicht abdingbar sind bestimmte Mitteilungs- und Informationspflichten, die ein Treuhänder den Begünstigten des Trusts gegenüber treffen. So muss der Treuhänder jeden qualifizierten Begünstigten (qualified beneficiary) über die Existenz des Trusts und darüber informieren, ob der Begünstigte eine Rechenschaftsbericht (trust accounting) und eine Kopie des Trust-Dokuments (trust-instrument) verlangen kann. Diese Mitteilung muss innerhalb bestimmter vorgeschriebener Fristen erfolgen, wie z.B. 90 Tage, nachdem der Trust unwiderruflich geworden ist. Ein Treuhänder muss außerdem mindestens jährlich einen Rechenschaftsbericht an jeden gegenwärtigen Begünstigten und nach Beendigung des Trusts an alle Begünstigten schicken. Neu sind die Regeln zum "gelenkten" Trusts; danach kann der Ausstatter die Aufgaben des Trustees auf mehrere Personen verteilen. Zulässig sind nun Asset Protection Trusts, d.h. bei einer bestimmten Ausgestaltung können bestimmte Gläubiger des Ausstatters nicht auf das  Trust-Vermögen zugreifen, obwohl der Ausstatter ein zulässiger Begünstigter des Trusts ist. Zulässig ist nun eine Trust-Dauer von bis zu 800 Jahren. Somit sind nun so genannte "Dynastie-Trusts" möglich.

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