Der Cour de Cassation in einem Urteil vom 21.11.2012 (Cass. Civ 1re, 21 novembre 2012, D 2013, 880) entschieden, dass es Art. 968 CC (Verbot des gemeinschaftlichen Testaments) ein rein formelles Verbot ist. Ein nach dem Haager Übereinkommen (TestFormÜbk) der Form nach wirksam errichtetes gemeinschaftliches Testament wird deshalb in Frankreich der Form nach auch dann anerkannt, wenn französisches Recht anzuwenden ist.
Ob ein gemeinschaftliches Testament bei Anwendbarkeit französischen Erbrechts Bindungswirkung hat, ist ein andere Frage, welche überwiegend verneint wird.