Durchführungsverordnung zur EuErbVO - Formblätter

Am 9. Dezember 2014 wurden durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission, Formblätter für das Europäische Nachlasszeugnis und weitere Verfahren festgelegt.

Die als Anhang I der Durchführungsverordnung beigefügten Formblätter sind verbindlich. Sie gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Die Verordnung tritt am 17. August 2015 in Kraft.

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