Unabhängig davon, ob der Erblasser ein Testament gemacht hat oder nicht, können bestimmt Familienangehörige und abhändige Personen unter bestimmten Umständen einen angemessene Zahlungen aus dem Nachlass nach dem Provision for Family and Dependants Act 1975 verlangen.
Voraussetzung ist derzeit, dass der Erblasser sein Domizil in England hat. Nach dem Vorschlag soll ein Anspruch auch bestehen, wenn der Erblasser kein Domizil in England hatte, aber Familienangehörige oder abhängige Personen in England lebten oder Vermögen in England vorhanden ist.
Erbrecht England: Pläne für Reform des Pflichteils (Unterhalt)
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