Die in Andalusien regierenden spanischen Sozialisten (PSOE) und Ciudadanos (Konservative Reformer) haben letzte Woche vereinbart, dass bei Anwendbarkeit des Rechts der autonomen Gemeinschaft Andalusien für den Erwerb in der Steuerklasse I (Abkömmling (Kind oder Kindeskind) unter 21 Jahren Adoptivkinder unter 21 Jahren) und II (Kinder, Ehegatte, Eltern) ein Erwerb von höchstens EUR 1 Mio. in 2018 steuerfrei ist.
Erbschaftssteuer Andalusien: Änderungen in 2018
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