Erbschaftssteuer auf den Balearen im Steuerjahr 2016

Mit  Haushaltsgesetz (Ley de Presupuestos Generales de la Comunidad Autónoma de las Islas Baleares) für 2016 wurde auch die Erbschaftsteuer der Balearen geändert: 

Für alle steuerbaren Erwerbe von Todes wegen wurde der bisherige Abschlag von 99 % in der Steuerklasse I und II auf die Steuerschuld nach dem Recht der Balearen abgeschafft.

Der Steuersatz wird nun anhand folgender Tabelle ermittelt: 

Bemessungsgrundlage

Sockelbetrag

Steuerbarer Restbetrag bis (Euro)

Steuersatz (%)

0

0

700.000,00

1

701.000,00

7.000,00

300.000,00

8

1.000.001,00

31.000,00

1.000.000,00

11

2.000.001,00

141.000,00

1.000.000,00

15

3.000.001,00

291.000,00

oder mehr

20

 

 Weitere Informationen: Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag zur <link https: www.wf-rechtsanwaelte-mallorca.de publikationen detail erbschaftssteuer-balearen-mallorca-ibiza-menorca-formentera-1801.html external-link-new-window internal link in current>Erbschaftsteuer der Balearen.  

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