Anwalt für deutsch-spanisches Immobilienrecht, Erbrecht und Steuerrecht
Herr Abogado (spanischer Rechtsanwalt) José Martinez Salinas ist in Spanien aufgewachsen und lebt seit 14 Jahren in Deutschland. Er ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte und ist auf deutsch-spanisches Erbrecht und spanisches Immobilienrecht, einschließlich der hiermit verbundenen Steuerfragen spezialisiert. Zu diesem Themen veröffentlicht regelmäßig im WF Praxis Report und in Fachzeitschriften (z.B. ZEV, NWB, IWB). Bei Bedarf arbeitet er eng mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht der Kanzlei und anderen Kanzleien des WF Verbunds in Spanien (Mallorca, Teneriffa, Murcia, Marbella) und Deutschland (München, Köln) zusammen.
Sprachen
Spanisch, Deutsch, Englisch, Italienisch
Leistungen
Deutsch-spanisches Erbrecht
Herr Martinez Salinas ist Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und berät in Zusammenarbeit mit den deutschen Fachanwälten für Erbrecht der Kanzlei umfassend im deutsch-spanischen Erbfall. Typische Fälle sind:
- Abwicklung von Erbschaften in Spanien (Erbschaftsannahme in Spanien, Erbteilung, Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer, Umschreibung des Grundbuchs in Spanien),
- Beratung zur legalen Verringerung und Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (z.B. Schenkung oder "Verkauf an den Erben"),
- Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Recherche nach Vermögen in Spanien (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregister-Recherchen),
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. deutscher Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht) in Spanien,
- Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
Spanisches Immobilienrecht
Herr José Martinez Salinas berät außerdem auch im spanischen Immobilienrecht, z.B.
- Beratung und Abwicklung Kauf einer Immobilie in Spanien,
- Beratung und Abwicklung des Immobilienverkaufs in Spanien (insbesondere Entwurf Kaufvertrag, Vorvertrag, Optionsvertrag, Wahrnehmung des Termins beim Notar für die Escritura),
- Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbssteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer),
- Beratung bei der Hypotheken-Finanzierung von Immobilien auf Teneriffa; Erstellung von Gutachten zum Wert von Immobilien in Spanien und
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder deutsche Gesellschaft (GmbH).
Standorte
Berlin | Hauptkanzlei
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlin
(at) wf-inter.com
München | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Isartorplatz 5
D-80331 München
Tel. +49 89 21027924
muenchen
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Hamburg | Niederlassung
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Bergstraße 26
D–20095 Hamburg
Tel. +494022860136
hamburg
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Murcia | Niederlassung
WF Frank & Salinas
Calle Jaime I El Conquistador N° 7 2°
E-30008 Murcia
Tel. +34 968 970738
Fax +34 0968 971714
murcia
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Publikationen
- Erbschaftssteuer Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma)
- Berichtigung von notariellen Urkunden in Spanien
- Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
- Schenkung einer Immobilie in Spanien - Wirksamkeit, Widerruf, Schenkungssteuer
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO
- Spanische Schenkungssteuer
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Schenkungssteuer Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- ZEV Länderbericht Spanien: Vermögensteuer bei Vermögenshaltung durch eine nichtresidente Person über ausländische Gesellschaften
- Erbschaftssteuer Valencia
- Schenkungssteuer Valencia
- Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer
- Erbschaftssteuer bei Vermögen in Spanien 2022, 2023 und 2024 - FAQ
- Erbschaftssteuer Mallorca - FAQ
- Erbschaftssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Grundbuch in Spanien - FAQ
- Erbschaft Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Besteuerung der Zuwendung von Vermögen in Spanien an gemeinnützige Stiftung oder andere Körperschaft
- Plusvalía - die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
- Deutsche Erben und Immobilien in Spanien - FAQ
- Verjährung der spanischen Erbschaftsteuer
- Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
- ZEV Länderbericht Spanien: Keine gemeindliche Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Nachlassabwicklung in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Neues zur Erbschaftsteuer und zur gemeindlichen Wertzuwachsteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Änderungen der Regeln zur Besteuerung bei Übertragung durch Erbvertrag gegen Abfindung
- Schenkung einer Immobilie in Spanien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Schenkungssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Internationale Zuständigkeit in deutsch-spanischen Erbsachen
- Spanisches Erbrecht - Einführung
- Die gesetzliche Erbfolge in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Regierung stimmt Einführung eines Kataster-Referenzwertes zu
- Eintragung des Ehegatten im Grundbuch in Spanien
- Vermögenssteuer auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Spanische Vermögenssteuer
- Ehegüterstand nach spanischem Recht - Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und Errungenschaftsgemeinschaft
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Testamentseröffnung und Verwahrung des Testaments in Spanien
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
- Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Anwendbares Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Generalvollmacht in Spanien
- Ist eine spanische notarielle Erbschaftsannahme beim Tod eines Deutschen erforderlich und zweckmäßig?
- Ersatzerbschaft nach spanischem Recht
- Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
- Todesfall in Spanien - erste Schritte
- ZEV Länderbericht Spanien: Neues zur Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Zulässigkeit der Errichtung eines „Seuchentestaments“ während des Alarmzustands?
- Schenkungen von Todes wegen im spanischen Recht
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht
- Erbschaftsteuer Murcia
- Erbschaftssteuer Katalonien
- ZEV Länderbericht Spanien: Änderung der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den Kanaren sowie in Kastilien und León
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Neue Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht bei Vermögen in Spanien
- Erbschaftssteuer in Spanien: Übersicht besondere Vergünstigungen nach dem Recht der Autonomen Gemeinschaften
- ZEV Länderbericht Spanien: Unzulässige Benachteiligung von außerhalb der EU/EWR ansässigen Personen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Spanische Erbschaftsteuer: Anwendbarkeit der besonderen Regeln der autonomen Gemeinschaften
- Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen
- Eheliches Güterrecht in Valencia
- Anerkennung ausländischer Urkunden durch spanische Behörden im deutsch-spanischen Erbfall
- Patientenverfügung im Recht der Kanaren (Gran Canaria, La Palma, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura)
- Schenkungssteuer Madrid
- Erbschaftsteuer Madrid
- Grundsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Patientenverfügung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Plusvalía auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- DWS Merkblatt: Immobilienbesitz in Spanien - Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Vererbung
- ZEV: Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
- Schenkungssteuer Katalonien
- IWB Aufsatz: Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft im Nachlass
- Spanien: Verfassungsverletzung durch Nichtgewährung der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- IWB Aufsatz: Reform der spanischen Erbschaftsteuer Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
- Aufsatz in Grundbesitz International: Testament für Deutsche mit Vermögen in Spanien - Was ist zu beachten?
- Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Ersitzung einer Immobilie in Spanien
- Makler Beauftragung in Spanien und Maklervertrag
- Spanische Grunderwerbsteuer
- Spanische Grundsteuer
- Ferienimmobilie in Spanien - Besteuerung der Eigennutzung
- Spanisches Steuerrecht - Überblick über die wichtigsten Steuern für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Konto in Spanien im Erbfall
- Vorsorgevollmacht in Spanien
- Patientenverfügung in Spanien
- Spanisches Immobilienrecht: Steuern beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Pflichtangaben
Herr Martinez Salinas ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte.
Angaben zur Partnerschaft
Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web: www.wf-frank.com
UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418
Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold.
Berufsrechtliche Angaben
Herr Martinez Salinas ist Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben:
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60):
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“
Auszug aus den HV 4360:
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“
Kontaktdaten
José Martínez Salinas
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
salinas (at) wf-inter.com
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.