Erbschaftsteuer Andalusien: Zukünftige Regierung einig über Abschlag von 99 %

Nachdem als Ergebnis der Wahlen zum Parlament von Andalusien am 02. Dezember 2018 sich die Kräfteverhältnisse verschoben haben, steht die Bildung einer Mitte-Rechts-Koalition unter Einschluss von PP, Ciudadanos und Vox an. Nach einer Veröffentlichung der Parteien PP und Ciudadanos soll die zukünftige Koalition binnen 100 Tagen eine umfassende Steuerreform beschließen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer von Andalusien, welche zuletzt für 2018 durch Haushaltsgesetz von Andalusien  (Ley del Presupuesto de la Comunidad Autónoma de Andalucía para 2018) geändert wurde, soll nochmals reformiert werden: Zusätzlich zu dem Freibetrag von bis zu EUR 1 Mio. soll in den Steuerklassen I und II ein Abschlag  (Bonificación) von 99 % gewährt werden. Damit würde die Erbschaftsteuer in Andalusien für Personen dieser Steuerklassen - insbesondere Kinder des Erblassers - quasi abgeschafft. 

.

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
1 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite