Die Regierung der Kanarischen Inseln beabsichtigt für das Steuerjahr einen Abschlag von 99 % auf die Erbschaftsteuer für die Steuerklassen I und II wieder einzuführen.
Anmerkungen
- Mit Gesetz 4/212 vom 25. Juni 2012 (Ley 4/2012, de 25 de junio, de medidas administrativas y fiscales, veröffentlicht im BOC n 124, de 26.06.2012), welches am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, wurde die Erbschaftsteuer auf den Kanaren reformiert und der Abschlag von 99 % aufgehoben.
- Andere Regionen, insbesondere die Balearen und Madrid, gewähren noch den Abschlag; dies führte zu einer massiven Steuerflucht nach Madrid. Die Wiedereinführung dürfte eine Reaktion hierauf sein.
- Das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) hat mit Urteil vom 18. März 2015 entschieden, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht von Valencia spanisches Verfassungsrecht dadurch verletzt, dass es die Gewährung der Vergünstigung davon abhängig macht, dass der Begünstigte auf dem Gebiet der autonomen Gemeinschaft seinen steuerlichen Wohnsitz hat.
- Es ist zu erwarten, dass der Zentralstaat in der Folge des Urteils des Verfassungsgerichts die Gestaltungsspielräume der autonomen Regionen einschränkt.