Mit Decreto-ley 1/2019, vom 9. April über die Änderung der vom Zentralstaat abgetretenen Steuern, veröffentlicht im BOJA núm. Ext 8 de 11 de Abril de 2019 wurde bei der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer für Erwerber der Steuerklassen I und II (Ehegatte, Abkömmlinge, Vorfahren) ein Abzug von der Steuerschuld (bonificación) in Höhe von 99 % eingeführt. Der in Jahr 2018 erhöhte allgemeine Freibetrag für Erwerber in der Steuerklasse I und II von bis zu EUR 1 Mio. wurde dabei nicht aufgehoben.
Die Regelung ist am 11. April 2019 in Kraft getreten und gilt für steuerbare Vorgänge (z.B. Erbfälle) ab diesem Datum.
Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer in Andalusien finden Sie in dem Beitrag Erbschaftsteuer Andalusien. Weitere Informationen zur Schenkungssteuer in Andalusien finden Sie hier